Das Wartungsintervall beträgt sechs Monate.
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Die geprüfte Messweglänge für HF betrug im Labortest 1 m und im Feldtest 2 m.
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Bei einer Überschreitung der geprüften Messweglänge von 1 m ist bei der Installation der Messeinrichtung vor Ort zu prüfen, ob die Mindestanforderung nach DIN EN 15267-3 an die Querempfindlichkeiten noch erfüllt wird.
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Zur Überwachung des Grenzwertes für HF nach der Richtlinie 2010/75/EU muss die aktive Messweglänge mindestens 2 m betragen.
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Ergänzungsprüfung (Wartungsintervallverlängerung) zu der Bekanntmachung des Umweltbundesamtes vom 25. Februar 2015 (BAnz AT 02.04.2015 B5, Kapitel I Nummer 2.1).
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