V1.4
Die Messeinrichtung kann nur an Anlagen mit konstanter Abgasgeschwindigkeit eingesetzt werden. Bei einer Abgasgeschwindigkeit von 10 m/s beträgt die erlaubte Abweichung ±10 %. Für andere Abgasgeschwindigkeiten ist im Vorfeld eine Abschätzung des Unsicherheitsbeitrages auf die Gesamtunsicherheit vorzunehmen.
Die Messeinrichtung darf nicht hinter Elektrofiltern betrieben werden.
Die Messeinrichtung darf nur in nicht wasserdampfgesättigten Abgasen eingesetzt werden.
Die Anforderung der DIN EN 15267-3 an den Korrelationskoeffizienten R² der Kalibrierfunktion wurde nicht erfüllt.
Das Wartungsintervall beträgt sechs Monate.
Die Staubkonzentration wird im feuchten Abgas unter Betriebsbedingungen gemessen.
Die Messeinrichtung kann Grenzwerte ≥ 10 mg/m³ überwachen.
Die Unsicherheitsbeiträge der Störeinflüsse Abgasgeschwindigkeit und -feuchte wurden bei der Ermittlung der Gesamtunsicherheit im Rahmen der Eignungsprüfung nicht berücksichtigt. Diese sind bei der jeweiligen Installation vor Ort zu ermitteln.
Prüfbericht-Nr.: 936/21256609/A vom 12. September 2022