3.0.8
Bei Einsatz der Komponente NO darf die HCl Konzentration im Abgas 50 mg/m³ nicht überschreiten.
Bei der Prüfung von NH3, HCl, HF und H2O sind feuchte Prüfgase einzusetzen.
Das Wartungsintervall ist in Abhängigkeit von der Modulkonfiguration zu bestimmen.
Die Wartungsarbeiten sind auf mehrere Tage zu verteilen, um die Kriterien für Ausfallzeiten an Anlagen nach 13. BImSchV und 17. BImSchV einzuhalten.
Der Name der Messeinrichtung wurde geändert von LaserCEM in ProCeas LaserCEM.
Jede Messkomponente stellt ein Modul dar. Jedes Modul trägt den Namen der damit gemessenen Komponente. Alle Module können beliebig kombiniert werden.
Ergänzungsprüfung (Zulassung weiterer Komponenten) zu den Bekanntmachungen des Umweltbundesamtes vom 24. Februar 2020 (BAnz AT 24.03.2020 B7, Kapitel I Nummer 3.1) und vom 31. März 2021 (BAnz AT 03.05.2021 B9, Kapitel III 5. Mitteilung).
Prüfbericht-Nr.: 936/21228566/C vom 7. März 2019
Prüfbericht-Nr.: 936/21228566/D vom 20. Mai 2019
Prüfbericht-Nr.: 936/21250153/A vom 06. Februar 2023