4.0.1
Das Wartungsintervall für die Abgasgeschwindigkeit beträgt vier Wochen.
Die integrierte Geschwindigkeitsmessung kann nicht in wasserdampfgesättigten Abgasen eingesetzt werden.
Prüfbericht: TÜV Rheinland Energy & Environment GmbH, Köln
Bericht-Nr.: EuL/21250093/C vom 26. Februar 2024