Der Analysator ist mit aktivierter Thermo-AUTOCAL-Funktion zu betreiben.
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Die Messeinrichtung ist mit einem Intervall von 12 h für die automatische Nullpunktjustierung beziehungsweise O2-Referenzpunktjustierung zu betreiben.
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Zur Einhaltung der geforderten CO-Gesamtmessunsicherheit am Grenzwert 50 mg/m³ ist die Justierung mit einem Prüfgas mit einer Toleranz von 1 Prozent durchzuführen.
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Bei Kontrolle und Justierung der Referenzpunkte für CO, NO, NO2, SO2, NOx, N2O, CH4 und CO2 ist die Prüfgasaufgabe mit Befeuchtung lokal am 3-Wegeventil vor Messgaskühler oder über den Prüfgaseingang an der Probenahmesonde durchzuführen.
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Die Übertragung der Analog- und Digitalsignale kann alternativ über die digitale Schnittstelle Modbus TCP/IP nach VDI 4201 Blatt 1 und 3 vorgenommen werden.
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Die vom Hersteller vorgegebene Standzeit des NH3-Filters ist einzuhalten.
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Das Wartungsintervall beträgt vier Wochen.
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Bei Beaufschlagung des Messsystems mit NH3-Konzentrationen größer 10 mg/m³ über länger als vier Tage sind Gasentnahmesonde und Heizleitung mit vollentsalztem Wasser zu reinigen. Die Reinigung des Systems ist notwendig, um die erforderliche Einstellzeit für die Komponente SO2 einhalten zu können.
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Ergänzungsprüfung (Messsystem mit Komponente O2 im Messbereich 0 – 25 Vol.-%) zu der Bekanntmachung des Umweltbundesamtes vom 21. August 2024 (BAnz AT 31.10.2024 B9, Kapitel I Nummer 2.1).
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