Firmware Version V1.03 vom 20. Mai 2013
Die Mindestanforderung bei der Eignungsprüfung nach VDI 4206 Blatt 2 (Ausgabe Juni 2011) an die erweiterte Mess-
unsicherheit für die Komponente Staub wurde nicht eingehalten und beträgt bezogen auf den jeweiligen Grenzwert:
51 % für den Grenzwert 20 mg/m3
43 % für den Grenzwert 60 mg/m3
51 % für den Grenzwert 90 mg/m3
47 % für den Grenzwert 100 mg/m3
39 % für den Grenzwert 150 mg/m3
Das Messgerät ist nicht für den Außeneinsatz geeignet.
Für die nach § 13 Absatz 3 1. BImSchV erforderliche Überprüfung des Feinstaubmesskoffers Plus B muss die bekannt gegebene Geräteprüfstelle mit einem Zerstäuber Typ ATM220 der Firma TOPAS, einer 2 %-igen Salzsuspension mit Analysezertifikat vom Bundesamt für Metrologie METAS (Schweiz) und einem kalibrierten Partikelzähler Typ Microdust Pro der Firma Casella CEL ausgerüstet sein. Der Partikelzähler muss jährlich durch das Bundesamt für Metrologie METAS nach dem festgelegten Verfahren kalibriert werden. Für die Durchführung des Prüfverfahrens ist eine Schulung des Personals der bekannt gegebenen Geräteprüfstelle durch den Hersteller erforderlich.
Die Überprüfung des Feinstaubmesskoffers Plus B muss am Überprüfungspunkt von 90 mg/m3 erfolgen.
In der Eignungsprüfung wurden erhebliche Abweichungen zwischen den beiden Prüfmustern festgestellt.
Das Gerät ist zur Bestimmung der O2- und CO-Konzentration mittels Gassammelbeutel Typ LINDE PLASTIGAS (2,5 Liter Volumen/Bestell-Nr. 37660001) und dem Abgasanalysemessgerät Typ BRIGON 505 nach Nummer 4.6 dieser Bekanntmachung geeignet.
Bericht Nr.: M-BI 1129-03/12 vom 14. September 2012
Ergänzungsprüfbericht Nr.: M-Bl 1129-05/12 vom 11. Oktober 2012
Mitteilung/Stellungnahme der TÜV SÜD Industrie Service GmbH vom 17. Dezember 2013
Bericht-Nr.: M-BI 1129-13/14 vom 18. Dezember 2014