Eingeschränkt auf Anlagen (4. BImSchV) unter den Nrn. 4.1 bis 4.4, 4.10, 5.1 bis 5.11, 8.1, 9.1 bis 9.37 und 10.25.
(Hinweis: Anlagenarten nach der zum Zeitpunkt der Bekanntgabe im Erstbekanntgabeland des Sachverständigen NRW gültigen 4.BImSchV. Es gelten grundsätzlich die Festlegungen im Bekanntgabebescheid)