Einschränkungen
Die Bekanntgabe für das Fachgebiet 3 ist beschränkt auf Anlagenarten der Nummern 4.1.2, 4.1.5 und 4.1.12 des Anhangs der 4. BImSchV.
Nicht genehmigungsbedürftige Anlagenarten, die Betriebsbereich oder Teil eines Betriebsbereiches sein können, hier
- Anlagen zur Herstellung von Photovoltaik-Anlagen und Anlagen zur Herstellung von Photovoltaik-Modulen
- Anlagen zur Herstellung von Additivmischungen für die Kunststoffverarbeitung