Die Bekanntgabe für das Fachgebiet 18 erfolgt für die "Notfallplanung für Biogasanlagen".
Die Bekanntgabe wurde eingeschränkt. Die Bekanntgabe der Fachgebiete gilt nur in Zusammenhang mit folgenden Anlagenarten nach 4. BImSchV
1.2.2.2;
1.15; 1.16;
8.6.2.1; 8.6.2.2; 8.6.3.1; 8.6.3.2; 8.12.2; 8.13
9.1.1.2;
9.36