Sachverständige für die Sachgebiete 3.2.2 oder 3.2.3, die neben Fragen ihres Sachgebietes
in dafür geeigneten Fällen auch den Wirkungspfad Boden-Mensch anhand verbindlicher
oder amtlich empfohlener Prüf- oder Maßnahmenwerte beurteilen wollen, müssen erkennen
und begründet darlegen können, welche Fragestellungen der Beurteilung durch einen auf
dem Gebiet Altlasten erfahrenen Fachmann mit abgeschlossenem Studium geeigneter
Fachrichtung und abgeschlossener Weiterbildung in Hygiene und Umweltmedizin oder
Pharmakologie und Toxikologie oder dem öffentlichen Gesundheitswesen bedürfen.
Sachverständige nach Satz 1 müssen zusätzlich auf Grund ihrer Aus- und Weiterbildung
sowie praktischen Erfahrung über folgende Kenntnisse verfügen:
- Eigenschaften boden- und altlastrelevanter Schadstoffe
- Grundkenntnisse über die Toxikologie boden- und altlastrelevanter Schadstoffe
(Aufnahme, Wirkungen, Kombinationswirkungen, toxikologische Endpunkte)
- Kenntnisse über Bioverfügbarkeit, Resorption und Hintergrundbelastung
- Vergleichbarkeit von Natur- und Laborbedingungen
- spezifische Vorgehensweise bei der Ableitung von Prüf- und Maßnahmenwerten
(Methoden, Grundlagen) unter Beachtung der bodenschutzrechtlichen Vorgaben
- Einzelfallbeurteilung in Bezug zu den Ableitungsmodalitäten von Prüf- und
Maßnahmenwerten
- Verfahren und Methoden zur weiteren Sachverhaltsermittlung und -beurteilung
bei Prüfwertüberschreitung
- Erstellung begründeter Programme zur Probennahme und -behandlung sowie Analytik
von Böden, Bodenmaterialien und sonstigen Materialien, Bodenluft, Raumluft und
Deponiegas einschließlich analytischer Schnellverfahren und Vor-Ort-Bestimmung
- Planung, Ausschreibung, Vergabe und Begleitung von gewerblichen Arbeiten,
z. B. Sondier- und Bohrarbeiten, geophysikalische Untersuchungsverfahren,
Probennahme und -behandlung, Analytikleistungen, Arbeitssicherheit
- Bodenkundliche Ansprache von Böden, insbesondere anthropogen veränderter Böden
- Probenansprache zur Beschreibung der Beschaffenheit von Böden, Bodenmaterialien
und sonstigen Materialien
- Expositionsabschätzung (quantitative Bedeutung der Wirkungspfade, Verhalten
boden- und altlasttypischer Stoffe, einzelfallbezogene Expositionsunterschiede)
- Modelle zur Gefährdungsabschätzung (z. B. Expositionsmodelle) unter Berücksichtigung
ihrer Anwendbarkeit und Grenzen und
- Nutzungsbezogene Beurteilung von Untersuchungsergebnissen sowie der gegebenen
Gefahrenlage und Ableitung von Maßnahmenvorschlägen.