Prüfbereiche

Gruppen
Kürzel Gruppe Nummer
Gruppe I Ermittlung der Emissionen (Luft) Nr. 1 Messaufgaben nach §§ 26, 28 BImSchG und entsprechende Messaufgaben nach Verordnungen zur Durchführung des BImSchG
Nr. 2 Nummer 1 und Messaufgaben, die eine spezielle gerätetechnische Ausstattung und spezielle Erfahrungen des fachkundigen Personals erfordern
Gruppe II Überprüfung des ordnungsgemäßen Einbaus und der Funktion sowie Kalibrierung kontinuierlich arbeitender Emissionsmesseinrichtungen (Voraussetzung ist Gruppe I)

Nr. 1 Überprüfungen und Kalibrierungen von Messeinrichtungen an Anlagen, die eine gerätetechnische Ausstattung und Kenntnisse und Erfahrungen erfordern

Nachfolgend ist eine Zuordnung einzelner Rechtsnormen zur Gruppe II Nr. 1 aufgeführt (Liste nicht abschließend). Überprüfungen und Kalibrierungen nach

- § 18 (2) 1. BImSchV

- § 12 (9) 2. BImSchV

- § 7 (3) 27. BImSchV

- § 8 (4) 30. BImSchV

- § 5 (4) 31. BImSchV

Nr. 2 Überprüfungen und Kalibrierungen von Messeinrichtungen an Anlagen, die eine spezielle gerätetechnische Ausstattung und spezielle Erfahrungen des fachkundigen Personals erfordern

Nachfolgend ist eine Zuordnung einzelner Rechtsnormen zur Gruppe II Nr. 2 aufgeführt (Liste nicht abschließend). Überprüfung und Kalibrierungen nach

- § 19 13. BImSchV

- § 15 17. BImSchV

Gruppe III Überprüfung instationär genutzter Messeinrichtungen (Luft)

Nr. 1 Überprüfungen und Kalibrierungen von Messeinrichtungen, die im nicht stationären Betrieb eingesetzt werden

Ermittlungsaufgaben nach

- § 13 (3) der 1. BImSchV

Gruppe IV Ermittlung der Immissionen (Luft) Nr. 1 §§ 26, 28 BImSchG und entsprechende Messaufgaben nach Verordnungen zur Durchführung des BImSchG
Gruppe V Ermittlung von Geräuschen Nr. 1 §§ 26, 28 BImSchG und entsprechende Messaufgaben nach Verordnungen zur Durchführung des BImSchG
Gruppe VI Ermittlung von Erschütterungen Nr. 1 §§ 26, 28 BImSchG und entsprechende Messaufgaben nach Verordnungen zur Durchführung des BImSchG