Details zur Stelle


Stammdaten

InfraServ GmbH & Co. Gendorf KG
08679/7-5135
Industrieparkstr. 1
08679/7-3046
84504
Burgkirchen
alexander.kogler@InfraServ.Gendorf.de
Bayern

Weitere Daten

Stoffbereich
Tätigkeitsbereich P G O Sp Sa
Gruppe I - Nr. 1
Gruppe I - Nr. 2
Gruppe II - Nr. 1
Gruppe II - Nr. 2
Gruppe III
Gruppe IV
Gruppe V
Gruppe VI
08.06.2027

Analysen im Zusammenhang mit der Ermittlung der Emissionen sowie der Immissionen von hochtoxischen organischen Verbindungen in extrem geringen Konzentrationen (Dioxine und Furane) sind ausschließlich durch eine für den Bereich Sa bekannt gegebene Stelle durchzuführen.

Auszug aus den Nebenbestimmungen zur Unabhäöngigkeit und Unparteilichkeit:


2. Sie dürfen keine Aufträge annehmen, bei denen mögliche Beeinträchtigungen der Unpar-teilichkeit das Ergebnis beeinflussen könnten.
 

2.1 Sie dürfen daher insbesondere keine Aufträge von Anlagenbetreibern annehmen, für die die Fa. InfraServ GmbH & Co. Gendorf KG, eine ihrer Tochtergesellschaften oder einer ihrer Kommanditisten Clariant Produkte (Deutschland) GmbH, Celanese Services Ger-many GmbH oder Vinnolit GmbH & Co. KG in der gleichen Sache beratend oder planend tätig war oder noch ist.

2.2 Sie dürfen nicht bei Anlagen tätig werden, bei deren Entwicklung, Vertrieb, Errichtung o-der Betrieb die Fa. InfraServ GmbH & Co. Gendorf KG oder eine ihrer Tochtergesellschaf-ten mitwirkt (z.B. als Anlagenbetreiber, Planer oder Immissionsschutzbeauftragter) oder mitgewirkt hat. Dies gilt auch für evtl. Nebentätigkeiten der Fachlich Verantwortlichen.

2.3 Ferner dürfen Sie im Rahmen dieser Bekanntgabe keine Aufträge von Dritten annehmen, die mit Ihnen organisatorisch, wirtschaftlich, personell oder hinsichtlich des Kapitals derart verflochten sind, dass deren Einflussnahme auf die jeweiligen Aufgaben nicht ausge-schlossen werden kann oder wenn der Anschein einer solchen Einflussnahme besteht.

2.4 Konkretisierung der Nebenbestimmungen 2.2 und 2.3 für Messungen im Chemiepark Gendorf und Messungen bei den Kommanditisten:

2.4.1 Messungen in der Eigenschaft als Stelle nach § 29b BImSchG dürfen nicht im Chemie-park Gendorf sowie bei der Komplementärin (InfraServ Verwaltungs GmbH Frank-furt/Main) und ihren Anteilseignern durchgeführt werden. Ausgenommen davon sind Wie-derholungsmessungen und nicht erstmalige Funktionsprüfungen entsprechend den Vor-gaben der §§ 4 und 5 der EMASPrivilegV an zertifizierten EMAS-Anlagen, sofern diese Tätigkeiten durch die zuständigen Behörden, z.B. über entsprechende Regelungen in Ge-nehmigungsbescheiden oder Überwachungsprotokollen, gestattet sind.

2.4.2 Für Messungen an Anlagen ihrer Kommanditisten Clariant Produkte (Deutschland) GmbH, Celanese Services Germany GmbH oder Vinnolit GmbH & Co. KG außerhalb des Chemieparks Gendorf ist die Nebenbestimmung 2.3 wie folgt anzuwenden: Wiederholungsmessungen nach § 28 Satz 1 Nr. 2 BImSchG sowie nicht erstmalige Funk-tionsprüfungen und Kalibrierungen bei den Kommanditisten (Clariant Produkte (Deutsch-land) GmbH, Celanese Services Germany GmbH oder Vinnolit GmbH & Co. KG) dürfen außerhalb des Chemieparks Gendorf mit Zustimmung der zuständigen Behörden durch-geführt werden, solange die vorliegenden Erklärungen der Kommanditisten Clariant GmbH (vom 08.06.2021), Celanese AG (vom 09.06.2021) und Vinnolit AG (vom 16.06.2021) zur Weisungsungebundenheit Gültigkeit haben.

Die Erklärungen der Kommanditisten zur Weisungsungebundenheit durch die derzeitige Geschäftsführung der Kommanditisten liegen vor.
Eintretende Änderungen der Weisungsungebundenheiten sind dem LfU unverzüglich mit-zuteilen. Für Messungen an Anlagen der Kommanditisten innerhalb des Chemieparks Gendorf gilt Nebenbestimmung 2.4.1.