V1.4
Die Funktion "Bluetooth" und "WLAN" dürfen für Messungen im Rahmen der 1.BImSchV nicht verwendet werden.
Das Kombinationsmessgerät ist nicht für den Außeneinsatz geeignet.
Ein Sensorwechsel ist nur durch den Hersteller oder eine vom Hersteller autorisierte Fachfirma zulässig.
M-BI 1232-01/24 vom 08. Februar 2024