Ein Sensorwechsel ist nur durch den Hersteller oder durch vom Hersteller autorisiertes Fachpersonal zulässig.
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Die Funktion „Bluetooth“ darf für Messungen im Rahmen der 1.BImSchV und der 44.BImSchV nicht verwendet werden.
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Das Kombinationsmessgerät ist nicht für den Außeneinsatz geeignet.
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Die Eignungsprüfung hinsichtlich der Eignung zur Abgasverlustbestimmung und zur Überwachung der Emissionsgrenzwerte an Gas- und Ölfeuerungsanlagen sowie zur Überwachung des CO-Grenzwertes und zur Ermittlung der Abgaskomponente O2 und der Abgastemperatur an Feuerungsanlagen für feste Brennstoffe, entsprechend 1. BImSchV, sowie zur Abgasverlustbestimmung und zur Überwachung der Emissionsgrenzwerte an nicht genehmigungsbedürftigen mittelgroßen Feuerungsanlagen mit einer Feuerungswärmeleistung von weniger als 10 Megawatt, entsprechend 44. BImSchV, erfolgte auf Grundlage der VDI 4206 Blatt 1:2021-12.
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