Version T2.0 vom 4. November 2013
Ein Sensoraustausch ist nur durch den Hersteller bzw. durch eine vom Hersteller autorisierte Fachkraft zulässig.
Für das Funktionsmodul zur O2-Bestimmung können die Sauerstoffsensoren Typ OOI-105-R und O2/M-100 verwendet werden.
Für das Funktionsmodul zur CO-Bestimmung darf nur der H2-kompensierte CO-Sensor Typ A5F verwendet werden.
Für Messungen nach 1. BImSchV ist der Gaskühler zu verwenden.
Die Firma ecom GmbH trägt seit dem 1. Februar 2017 diesen Namen und hieß davor rbr Messtechnik GmbH.
Bericht-Nr.: M-BI 1168-00/14 vom 25. März 2014
Stellungnahme der TÜV SÜD Industrie Service GmbH vom 29. September 2017 bzgl. der Namensänderung