Die Funktionen „WLAN“ und „Bluetooth“ dürfen für Messungen im Rahmen der 1.BImSchV und der 44.BImSchV nicht verwendet werden.
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Das Kombinationsmessgerät kann mit den folgenden Sensoren betrieben werden:
- O2 -Sensoren Typ TO2P4 und Typ 4OX
- CO-Sensoren Typ TCOH5, Typ LCO5D und Typ TCOH5M
- NO-Sensoren Typ TNOB5 und Typ LNO5
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Das Kombinationsmessgerät ist nicht für den Außeneinsatz geeignet.
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Die Überwachung des CO-Grenzwertes und die Ermittlung der Abgaskomponente O2 und der Abgastemperatur an Feuerungsanlagen für feste Brennstoffe ist nur in Verbindung mit dem Festbrennstoffadapter (Artikel-Nr. 0600 9765) mit zwei Staubfiltern und einem Kondensatabscheider möglich.
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Ergänzungsprüfung zu den Bekanntmachungen des Umweltbundesamtes vom 27. Februar 2019 (BAnz. AT 26.03.2019 B8, Kapitel I, Nummer 1.1) und vom 24. Februar 2020 (BAnz. AT 24.03.2020 B8, Kapitel I, Nummer 1.1) sowie zu den Mitteilungen des Umweltbundesamtes vom 27. Mai 2020 (BAnz. AT 30.07.2020 B9, Kapitel II, Mitteilung 1) und vom 29. Juni 2021 (BAnz. AT 24.03.2021 B8, Kapitel II, Mitteilung 2) hinsichtlich der Eignung zur Abgasverlustbestimmung und zur Überwachung der Emissionsgrenzwerte an Gas- und Ölfeuerungsanlagen
sowie zur Überwachung des CO-Grenzwertes und zur Ermittlung der Abgaskomponente O2 und der Abgastemperatur an Feuerungsanlagen für feste Brennstoffe, entsprechend 1. BImSchV, sowie zur Abgasverlustbestimmung und zur Überwachung der Emissionsgrenzwerte an nicht genehmigungsbedürftigen mittelgroßen Feuerungsanlagen mit einer Feuerungswärmeleistung von weniger als 10 Megawatt, entsprechend 44. BImSchV, auf Grundlage der VDI 4206 Blatt 1:2021-12.
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