Der Sachverständige muss in der Lage sein, alle Untersuchungen und Beurteilungen von
Kulturböden und Pflanzen im Zusammenhang mit der Gefährdungsabschätzung von
schädlichen Bodenveränderungen und Altlasten sowie der Begrenzung von Stoffeinträgen,
insbesondere beim Auf- und Einbringen von Materialien auf und in Böden durchzuführen
und die Vergabe und Ausführung der gewerblichen Leistungen fachlich zu begleiten.
Hierzu gehören insbesondere folgende Kenntnisse:
- Vorkommen, stoff- und bodenspezifisches Verhalten von Schadstoffen in (Kultur-)Böden:
• Hintergrundgehalte von Schadstoffen in Abhängigkeit von Nutzung und
• Siedlungsstruktur, bei anorganischen Stoffen zusätzlich differenziert nach Substrat
und Ausgangsgestein.
• Puffer, Rückhalte- und Freisetzungspotential von Böden bzgl. Schadstoffe.
• Sorption/Desorption/Mobilität von Schadstoffen in Böden und Einflussfaktoren.
• Zusammenhänge zwischen Gesamtgehalten/mobilisierbaren/mobilen Schadstofffraktionen
in Abhängigkeit von Stoffbestand und Eigenschaften der Böden.
• Bioverfügbarkeit von Schadstoffen in Böden und Einflussfaktoren (u. a. ”räumliche
Verfügbarkeit”, biochemische und mikrobiologische Besonderheiten in der Rhizosphäre).
• Abbau/Metabolisierung organischer Schadstoffe in Böden.
- Schadstoffübergang Boden - Pflanze
• Bedeutung verschiedener Kontaminationspfade (Schadstoff-, Pflanzenart-,
Pflanzenorgan-, Standort- und Bewirtschaftungs-Einfluss).
• Art-, Sorten- und Organspezifität der Schadstoffakkumulation in Pflanzen
(”Transferfaktoren”).
• Phytotoxische Wirkungen (Schadsymptome).
• Überlagerung durch den Kontaminationspfad Atmosphäre - Pflanze.
- Durchführung von Geländebegehungen und -aufnahme unter schadstoffspezifischen
Fragestellungen, insbesondere auch
• Erkennen von signifikanten biologischen Auffälligkeiten (pflanzensoziologische
Besonderheiten/Veränderungen, Symptome toxischer Schadstoffkonzentrationen
bei Pflanzen etc.).
• Deutung der Geländemorphologie und -befund im Hinblick auf anthropogene Einflüsse
(Stoffeinträge, Ablagerungen, Auffüllungen, Bodenumlagerungen etc.).
- Technik der Bodenkartierung auf anthropogen überprägten Flächen (z. B. Kartierhilfsmittel,
Leitprofile, Kartierschlüssel) in Anlehnung an die Methoden der Stadtbodenkartierung.
- Planung, Ausschreibung, Vergabe und Begleitung von gewerblichen Arbeiten,
z. B. Sondier- und Bohrarbeiten, geophysikalische Untersuchungsverfahren,
Probennahme und -behandlung, Analytikleistungen, Arbeitssicherheit
Bodenkundliche Ansprache im Gelände, insbesondere anthropogen veränderter
Böden (Horizontierung, Bodenart, Gefügeform/-besonderheiten, Lagerungsdichte,
Humusgehalt, Fremdmaterial etc.).
- Gewinnung repräsentativer Boden- und Pflanzenproben unter Berücksichtigung statistischer
Erfordernisse (Probennahmestrategie, Messnetzaufbau, Probennahmeverfahren,
Probennahmegeräte etc.).
- Fachliche Beurteilung erzielter Ergebnisse im Hinblick auf den Pfad Boden – Pflanze
(-Tier) unter Berücksichtigung lebensmittel-/futtermittelrechtlicher
Vorgaben bzw. toxikologischer Aspekte.
- Maßnahmen zur Reduzierung bzw. Unterbindung des Schadstofftransfers
Boden/Pflanze und deren Effizienz:
• Schutz und Beschränkungsmaßnahmen (pH-Regulierung, Pflanzenauswahl,
Bewirtschaftungsverfahren, Nutzungsänderung/-beschränkung).
• Sicherungsmaßnahmen (Immobilisierungsverfahren, Überdeckung).
• Maßnahmen zur Dekontamination.
- Spezielle fachliche Regelwerke und Arbeitshilfen.