Einschränkung auf Anlage (4.BImSchV) unter den Nrn: 1., 9.1, 9.2.
Die Bekanntgabe für das FB 10 beschränkt sich lediglich auf Funktionsprüfungen von MSR- und PLT-Einrichtungen
(Hinweis: Anlagenarten nach der zum Zeitpunkt der Bekanntgabe des Sachverständigen gültigen 4.BImSchV. Es gelten grundsätzlich die Festlegungen im Bekanntgabebescheid)