Die Bekanntgabe ist beschränkt auf folgende Anlagenarten des Anhangs 1 der 4. BImSchV:
- 1.1, 1.2, 1.4, 1.6, 1.15, 1.16
- 5.1
- 8.1, 8.6.3, 8.13
- 9.36
Hinweis: Anlagenarten nach der zum Zeitpunkt der Bekanntgabe gültigen Fassung der 4. BImSchV. Es gelten grundsätzlich die Festlegungen im Bekanntgabebescheid.