Die Bekanntgabe ist auf folgende Anlagen der Nummern des Anhangs der 4.BImSchV beschränkt:
Nummer 4 nur für Anlagen 4.4.1 für die Fachgebiete 11,14,15.1,16.1 und 17
Nummer 9 nur für Anlagen 9.1 9.2 und 9.37