Die Anlagenarten 1, 7, 8 und 9 nach dem Anhang zur 4. BImSchV sind beschränkt auf: Nrn. 1.2.2 und 1.4.1 jeweils eingeschränkt auf den Einsatz von Deponie-, Klär- und Biogas; Nrn. 1.15, 7.1 und 7.34 eingeschränkt auf Biogasanlagen; Nr. 8.1 eingeschränkt auf Einsatz von Deponiegas; Nrn. 8.5 und 8.12 jeweils eingeschränkt auf Biogasanlagen; Nr. 8.6 eingeschränkt auf Deponie- und Biogas sowie Nrn. 9.1 und 9.36 jeweils eingeschränkt auf Biogasanlagen.
Das Fachgebiet 14 "Betriebliche Alarm- und Gefahrenabwehrpläne" ist eingeschränkt auf das Erstellen und Prüfen von Flucht- und Rettungswegeplänen.