Die Bekanntgabe wurde eingeschränkt. Die Bekanntgabe der Fachgebiete gilt nur in Zusammenhang mit folgenden Anlagenarten nach 4. BImSchV
1.2.2.2; 1.15; 1.16; 8.6.2.1; 8.6.2.2; 8.6.3.1; 8.6.3.2; 8.12.2; 8.13 9.1.1.2; 9.36